Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2004 - L 7 AL 330/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,88971
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2004 - L 7 AL 330/03 (https://dejure.org/2004,88971)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.10.2004 - L 7 AL 330/03 (https://dejure.org/2004,88971)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - L 7 AL 330/03 (https://dejure.org/2004,88971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,88971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2004 - L 7 AL 330/03
    Diese Regelung war nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 1995 (BVerfGE 92, 53) in der hier streitigen Zeit nicht verfassungswidrig.
  • BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 23/99 R

    Anschlußarbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Anpassung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2004 - L 7 AL 330/03
    das nach § 112 AFG zu Grunde zu legende wöchentliche Arbeitsentgelt (Bemessungsentgelt), das bis zum Alhi-Reformgesetz grundsätzlich entsprechend § 112a AFG zu dynamisieren war, 2. der Familienstatus, der gemäß § 111 Abs. 1 AFG die Nettolohnersatzquote des um die gewöhnlich anfallenden gesetzlichen Abzüge verminderten Arbeitsentgelts bestimmt und 3. die Lohnsteuerklasse (§ 113 AFG), die für die Leistungsgruppe der AFG-Leistungsverordnung maßgeblich ist (BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 10 S 50/51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht